Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Anwendungsbereich und Definitionen

  • Die geschäftlichen Interaktionen zwischen Socialforty („ANBIETER“) und dem Empfänger der Dienstleistungen („KUNDE“, gemeinsam als „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere für Verträge über Dienstleistungen in den Bereichen Online- und Performance-Marketing, Mitarbeiter- und Kundengewinnung sowie Social Media Marketing und Erstellung von Inhalten und Designs (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt), unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Das Dienstleistungsangebot von Socialforty ist speziell für Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. für Gewerbetreibende konzipiert. Der KUNDE bestätigt bei Vertragsabschluss, dass er die Dienstleistungen ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken nutzt.
  • Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Teil des Vertrages, außer sie werden ausdrücklich vom ANBIETER akzeptiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis widersprechender oder abweichender Bedingungen des KUNDEN die Leistungen ausführt.
  • Die vertraglichen Vereinbarungen basieren auf individuellen Absprachen zwischen ANBIETER und KUNDE sowie auf diesen Bedingungen.
  • Die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS ist maßgeblich.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen, ohne dass eine erneute Einbeziehung erforderlich ist.
  • Die Verwendung des generischen Maskulinums dient ausschließlich der Vereinfachung und ist wertfrei.

Vertragsabschluss

  • Die Darstellung der Dienstleistungen durch Socialforty, sei es auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, Broschüren oder Werbeanzeigen, ist kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags.
  • Ein Vertrag zwischen ANBIETER und KUNDE kann telefonisch, per Videochat, in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich abgeschlossen werden.
  • Bei einem fernmündlich geschlossenen Vertrag stimmt der KUNDE der Aufzeichnung des Telefonats oder der Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken zu.
  • Der KUNDE verpflichtet sich, keine Zugangsdaten, Passwörter, Materialien oder Links, die er im Rahmen des Vertrags erhält, an Dritte weiterzugeben.

Leistungsumfang

  • Der genaue Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen wird individuell zwischen ANBIETER und KUNDE vereinbart.
  • Socialforty hat das Recht, den Inhalt des Dienstleistungsvertrags gemäß § 315 BGB zu bestimmen.
  • Der ANBIETER kann zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten die Hilfe von Dritten, wie Subunternehmern, in Anspruch nehmen.

Besondere Regelungen für Online- und Performance-Marketing

  • Beauftragt der KUNDE Socialforty mit Aktivitäten über seinen Account und in seinem Namen (z.B. Schalten von Online-Werbeanzeigen, Postings), erteilt er damit dem ANBIETER die entsprechende Vollmacht.
  • Socialforty legt das Budget für Werbekosten fest, die zusätzlich zur Vergütung anfallen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen KUNDE und Werbeplattform. Der KUNDE trägt alle anfallenden Werbekosten.
  • Die PARTEIEN vereinbaren, dass der ANBIETER keinen spezifischen quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
  • Werbeplattformen können Kampagnen des ANBIETERS ohne Angabe von Gründen aussetzen oder Accounts des KUNDEN temporär oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat darauf keinen Einfluss, sein Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
  • Der KUNDE erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Jegliche Weitergabe oder Vervielfältigung ist untersagt und führt zu Schadensersatzansprüchen.
  • Socialforty erhält ein uneingeschränktes, weltweites, exklusives Nutzungsrecht an allen Inhalten der Werbekampagnen.

Spezielle Bestimmungen für Social Media Marketing, Content- und Designentwicklung

  • Die inhaltliche Abstimmung von Texten, Bildern, Videos, Grafiken, Printelementen etc. erfolgt in der Regel im Voraus und einvernehmlich. Socialforty behält sich jedoch das Letztentscheidungsrecht vor.
  • Bei entsprechender Beauftragung übernimmt Socialforty Aktivitäten über den Account des KUNDEN in dessen Namen.
  • Änderungen durch Nachbearbeitungen oder Korrekturen berühren die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung. Unbearbeitetes Material ist von der Übertragung ausgeschlossen.
  • Der KUNDE erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Die gewerbliche Weitergabe oder der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Verstöße führen zu Schadensersatzansprüchen.

Vergütung

  • Die Vergütung basiert auf dem zum Vertragsabschluss gültigen Angebot. Ohne spezifische Vereinbarung gilt die aktuelle Preisliste. Ratenzahlungen beginnen unmittelbar nach Vertragsschluss; nachfolgende Raten sind, falls nicht anders festgelegt, monatlich im Voraus fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Eine vereinbarte Einrichtungsgebühr ist einmalig. Bei Vertragsverlängerung entfällt eine erneute Gebühr.
  • Die Vergütungspflicht besteht vollständig, auch wenn der KUNDE eine Unterbrechung der Leistungen anordnet oder diese aus anderen, nicht vom ANBIETER verschuldeten Gründen notwendig wird.
  • Der KUNDE leistet Vorauszahlungen. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
  • Erfüllt der KUNDE notwendige Mitwirkungspflichten nicht und behindert damit die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
  • Der KUNDE kann nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

Verzug

  • Leistungsfristen beginnen erst nach vollständiger Zahlung und notwendiger Mitwirkung des KUNDEN.
  • Bei Zahlungsverzug kann der ANBIETER die Leistungserbringung aussetzen.
  • Bei einem wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann der ANBIETER kündigen und Leistungen einstellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit zwei Raten in Verzug ist. Der ANBIETER kann dann Schadensersatz bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin geltend machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Sonstige Pflichten

  • Der ANBIETER erbringt Leistungen ab Vertragsschluss oder vereinbartem Beginn.
  • Der KUNDE muss notwendige Informationen bereitstellen. Verhindert der KUNDE die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
  • Der KUNDE ist für Inhalte verantwortlich und sichert zu, dass diese keine Rechte Dritter verletzen oder gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
  • Der ANBIETER darf Termine digital durchführen, sofern keine physische Anwesenheit erforderlich ist.
  • Der KUNDE sorgt für technische Voraussetzungen und Mitarbeit bei Problemlösungen.

Vertragslaufzeit

  • Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit festgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
  • Die Laufzeit beginnt mit dem Start der Werbekampagnen, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss.
  • Die Laufzeit verlängert sich automatisch, wenn nicht vier Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Zahlungsbedingungen

  • Zahlungen sind per Lastschrift, Rechnung oder Vorkasse möglich.
  • Der KUNDE erteilt nach Vertragsschluss eine SEPA-Einzugsermächtigung. Überziehungskosten trägt der KUNDE.

Haftung

  • Die Haftung des ANBIETERS richtet sich nach gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der ANBIETER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf vorhersehbare Schäden.

Datenschutz und Geheimhaltung

  • Der ANBIETER erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten gemäß der Zweckbestimmung des Vertrags.
  • Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim, auch nach Vertragsende.

Abnahme

  • Für werkvertragliche Leistungen gelten spezifische Abnahmebedingungen.
  • Der ANBIETER kann nach Teilleistungen eine Abnahme verlangen.
  • Nicht reagierte Abnahmeanforderungen gelten nach 7 Werktagen als akzeptiert.

Urheberrecht und Markennutzung

  • Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  • Rechteübertragungen setzen vollständige Zahlungen voraus.
  • Der KUNDE erlaubt die Nutzung seiner Markenzeichen durch den ANBIETER.
  • Der KUNDE gewährt dem ANBIETER Nutzungsrechte für Werbezwecke.
  • Der KUNDE haftet für Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Inhalte.

Widerrufsrecht

    Kein Widerrufsrecht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB geschlossen werden.

Referenznennung

    Der ANBIETER darf den KUNDEN als Referenz nennen, einschließlich der Nutzung geschützter Marken.

Allgemeine Bestimmungen

    Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, unabhängig von ihrer Ursache, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei werden Bestimmungen des internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Zusätzliche oder alternative Vereinbarungen werden schriftlich getroffen.
  • Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
  • Der ANBIETER kann die AGBs ändern, wobei Änderungen dem KUNDEN mitgeteilt werden und bei Nichtwiderspruch innerhalb von zwei Wochen als akzeptiert gelten.